Urteil in der Zivilsache „Katholisches Bistum Oslo gegen den Staat Norwegen“ gefällt

Oslo/Kopenhagen, 17.01.17 – Das Urteil in der Rechtsstreitigkeit bzgl. der sogenannten „Mitgliederregistrierungssache“ im Bistum Oslo ist heute gefällt worden. Danach wurde die Klage der Katholischen Kirche gegen den Staat abgewiesen.

 

„Wir sind enttäuscht über das Urteil, aber wir werden es in den kommenden Tagen gründlich studieren“, sagte Lisa Wade, die administrative Leiterin im Bistum Oslo. Sie weist in einer ersten Stellungnahme darauf hin, dass das Bistum nicht gegen den Staat geklagt habe, um die sog. „Telefonbuch-Methode“ zu rechtfertigen, die eine Zeitlang gebraucht wurde, um Katholiken zu registrieren und die das Bistum verschiedene Male beklagt hatte.

„Wir sind gegen den Staat vor Gericht gegangen, weil wir der Ansicht sind, dass wir in den Jahren 2011-2015 nicht zu viel an finanzieller Unterstützung durch den Staat bekommen haben. Unsere Auffassung ist, dass der Staat eine Zusage zurückgezogen hat, die er bereits gegeben hatte.“, sagte Wade.

Das Gericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die Forderung des Staates nach Rückzahlung von rund 40,5 Mio. Kronen (= ca. 5,4 Mio. Euro) rechtsgültig ist.

Das Bistum Oslo hat noch nicht entschieden, ob es das Urteil anfechten wird.