Mit einem Dekret vom 6. Januar 2016 hat Papst Franziskus die Rubriken des Römischen Messbuches zur Feier des Gründonnerstaggottesdienstes dahingehend verändert, dass es von nun an den Hirten möglich ist, nicht nur Männer, sondern "diejenigen die zur Fusswaschung bestimmt wurden" auszuwählen, um am Ritus der Fusswaschung teilzunehmen. In der Begründung weist die Kongregation für Gottesdienst- und Sakramentenordnung darauf hin, dass der Ritus der Fusswaschung nicht allein die Bedeutung hat, das nachzuahmen, was Jesus im Abendmahlssaal getan hat, sondern dass dieser Ritus zugleich auch "Ausdruck der Selbsthingabe" ist, "die mit diesem dienenden Gestus bezeichnet wird". Der vollständige Text des Dekrets und desBegleittextes kann hier nachgelesen werden.